Bei der Bestellung von Edelmetallen ist kein Widerruf und kein Rücktritt möglich gemäß § 312 g BGB (Verträge zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf den Finanzmärkten abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können).